Beispiele zur Gründung einer Zweckgesellschaft sind bestimmte Transaktionen wie Leasing, Asset Backed Securities, Spezialfonds, sowie auch für das Halten von Vermögengegenständen wie Forderungen oder Wertpapiere. Diese für einen eng definierten Geschäftszweck eingeführte Unternehmen werden in den US-GAAP Variable Interest Entities genannt und in den IAS/IFRS als Special Purpose Entities bezeichnet.
Bei einer Zweckgesellschaft sind die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten zu beachten. Es ist zu prüfen ob die Zweckgesellschaft als Tochtergesellschaft des errichtenden Unternehmens angesehen werden kann und damit in den Konzernabschluss mitbeachtet werden muss.
Es kommt zur Konsolidierungspflicht auch dann wenn die Stimmrechtmehrheit nicht zutrifft, jedoch der Aktivator alle Chancen und Risiken der Zweckgesellschaft trägt.

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