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Zeitraum für die Bilanzierung eines Unternehmens


Im Steuerrecht bezeichnet das Wirtschaftsjahr (oder Geschäftsjahr) einen Zeitraum von 12 Monaten, der für die Bilanzierung eines Unternehmens betrachtet wird.

Die Umstellung des Wirtschaftsjahres eines Unternehmens auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, z.B. durch die Zugehörigkeit eines Betriebs zu einem Konzern, muss vom Finanzamt genehmigt werden.

In Sonderfällen, z.B. bei Firmengründung oder Auflösung des Unternehmens, kann das Finanzamt auch einem verkürzten oder erweiterten Wirtschaftsjahr zustimmen.


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