Im Vergleich zum Rechnungslegungsvorschriften nach HGB unterliegen die US-GAAP nicht einer gesetzlichen Grundlage sonderen werden von privaten Organisationen entwickelt.
Dies wird jedoch von der US-Börsenaufsichtbehörde SEC kontrolliert.
Im Jahr 2007 wurde von der SEC entschieden, dass es für ausländische Unternehmen, die nach IFRS ihren Jahresabschluss veröffentlichen keine Abstimmung nach US-GAAP mehr benötigen.
Um an der Frankfurter Wertpapierbörse in das Segment Prime Standard aufgenommen zu werden ist die Bewertung nach IFRS oder US-GAAP Pflicht um in den Deutschen Aktienindex aufgenemmen zu werden.
Durch die Annäherung von IFRS und US-GAAP wird US-GAAP vermutlich an Bedeutung verlieren.
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