Die Abgabe einer Steuervorauszahlung
Das Umsatzsteuergesetz (§18 UStG) schreibt Unternehmern die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung vor.
Darin errechnet der Unternehmer seine Steuerschuld selbst und muss diese als Steuervorauszahlung bis zum Zehnten des folgenden Monats – also zehn Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums (beispielsweise für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Mai, spätestens am 10.Juni) an das Finanzamt zahlen.
Der Voranmeldungszeitraum
Der Voranmeldungszeitraum variiert je nachdem, ob es sich um ein neugegründetes Unternehmen handelt und wie hoch die Umsätze des Unternehmens sind. Grundsätzlich muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich abgegeben werden.
Handelt es sich allerdings um eine Neugründung, muss im Jahr der Unternehmensgründung, sowie im darauffolgenden Kalenderjahr eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden.
Außerdem muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgegeben werden, Sollte die Umsatzsteuer-Zahllast (Differenz zwischen der Umsatzsteuereinnahme und den eigenen Umsatzsteuerzahlungen) vom Vorjahr gegenüber dem Finanzamt mehr als 7.500 Euro betragen. Das entspricht bei dem allgemeinen Steuersatz von 19% ungefähr einem Gewinn von über 32.000 Euro.
Wie errechnet sich die fällige Umsatzsteuer?
Beispiel: Ein Unternehmen schickt im Monat Januar Rechnungen im Gesamtwert von 1000 Euro an seine Kunden. Der ausgewiesene Mehrwert beträgt 19% also 190 Euro.
Im selben Zeitraum kauft das Unternehmen Waren im Wert von 500 Euro wieder mit 19% Mehrwertsteuer, entspricht 95 Euro. Es ergibt sich daraus, dass 190 Euro Mehrwertsteuer erhoben und 95 Euro gezahlt wurde. Somit ist die Differenz von 95 Euro als monatliche Umsatzsteuer dem Finanzamt abzuführen.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit e-conomic
Seit Januar 2006 muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung online mit Hilfe von ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden.
Technisch ist die Steuererklärung per ELSTER allerdings simpel gehalten, und mit Hilfe von e-conomic können Sie das Elsterformular (kostenloser Download) ohne großen Aufwand ausfüllen.
Eine genauere
Erklärung und ein Hilfsvideo finden Sie auf unserer e-copedia Seite zum Thema Umsatzsteuer-Voranmeldung