Des Weiteren ist eine häufige Fehlerquelle die Nutzung von Konten denen keine oder abweichende MwSt-Sätze zugeordnet sind.
Zur Vereinfachung der Überprüfung und der Verprobung der Ust dient ein Bericht, der die tatsächlichen und gebuchten Ust- und Nettowerte nach Konten auflistet und miteinander vergleicht.
An diesen Abweichungen lassen sich meist sehr schnell etwaige Abweichungen ermitteln.
Erst dann sollte die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) und die Übertragung mittels Elster erfolgen. Kleine Fehler in der Ermittlung und nachträgliche Korrekturen werden zwar vom Finanzamt toleriert, vorsätzliche oder grobe Abweichungen stellen aber Steuerhinterziehung dar und werden geahndet.
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