Um tatsächlich nur den Mehrwert zu besteuern, erstattet der Staat umsatzsteuerpflichtigen Organisationen die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer. Endverbraucher hingegen haben kaum eine Chance, die von ihnen gezahlte Steuer zu umgehen.
Händler Heinz kauft von Produzent Peter einen Kugelschreiber. Peter möchte für seinen Kugelschreiber €1,- bekommen. Er stellt Heinz daher eine Rechnung von €1,19, inklusive €0,19 Umsatzsteuer, die Heinz auch umgehend bezahlt. Heinz wiederum möchte den Kugelschreiber für €2,- an Kunde Karl weiterverkaufen. Der Preis, den Karl zu zahlen hat, liegt allerdings bei €2,38, also €2,- plus 19% Umsatzsteuer. Auch Karl zahlt seine Rechnung direkt.
Am Ende des Monats ist für die Geschäftsleute Peter und Heinz die Umsatzsteuerabrechnung fällig. Peter leitet die €0,19, die er von Heinz bekommen hat, direkt an das Finanzamt weiter.
Heinz hat eigentlich die €0,38 weiterzuleiten, die er von Karl kassiert hat. Davon darf er allerdings die €0,19 abziehen, die er Peter gezahlt hat. Seine Umsatzsteuerschuld beträgt also (€0,38-€0,19) €0,19. Seine Umsatzsteuerschuld wird also nicht auf seinen Umsatz berechnet, sondern auf die Differenz zwischen den beiden Netto-Preisen 1€ und 2€.
Hinweis: Es ist ziemlich leicht :-)

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