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Der Abschnitt der Aktiva in der Bilanz, die sich regelmäßig ändern

Das Umlaufvermögen ist Teil der Aktiva in einer Bilanz und besteht aus den Vermögensbestandteilen, die sich regelmäßig ändern. Es steht damit im Gegensatz zum Anlagevermögen, das aus langfristigen Vermögensbestandteilen gebildet wird. In §266 II HGB ist das Umlaufvermögen von den Unternehmen wie folgt zu untergliedern:
  • Vorräte
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere
  • Liquide Mittel

    Vorräte

    Unter Vorräten ist all das zu verbuchen, was zum Verbrauch oder zum Verkauf bestimmt ist. Hier ist eine klare Abgrenzung zum Anlagevermögen zu machen. Eine selbsterstellte Maschine etwa kann entweder als Anlagevermögen oder als Umlaufvermögen eingebucht werden. Das wichtige Unterscheidungsmerkmal ist die Intention der Unternehmensleitung: Soll die Maschine verkauft werden oder soll sie für eine längere Periode im Betrieb verbleiben?

    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände können zum Beispiel offene Rechnungen umfassen, die das Unternehmen seinen Kunden ausgestellt hat.

    Wertpapiere

    Wertpapiere sind (ähnlich den Vorräten) nur dann als Umlaufvermögen zu verbuchen, wenn sie nicht längere Zeit im Unternehmen verbleiben sollen.

    Liquide Mittel

    Als liquide Mittel werden nicht die Biervorräte im Betriebskühlschrank bezeichnet, sondern Kapital, das das Unternehmen flüssig hat. Das umfasst Bargeld im Tresor, aber auch Geld, das anderweitig kurzfristig verfügbar ist. Das könnte beispielsweise das Guthaben auf einem Girokonto sein.








Um beliebte Kennzahlen zur Unternehmensbeurteilung (Working Capital, Nettofinanzumlaufvermögen u.ä.) zu berechnen, werden sinnvoller Weise andere Kriterien angelegt, als für das handelsrechtlich bestimmte Umlaufvermögen.
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