Am Gewinn und Verlust des Handelsgeschäftes ist der stille Gesellschafter nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt. Der stille Gesellschafter nimmt an der Geschäftsführung nicht teil, insofern nichts anderweitiges beschlossen wurde.. Er hat das Kontrollrecht wie ein Kommanditist und hat damit das Recht, den Jahresabschluss zu prüfen. Kommt es zu einer Insolvenz der Unternehmens nimmt der stille Gesellschafter die rechtlich die Stellung eines Gläubigers ein.
Die Haftung der stillen Gesellschaft ist auf die getätigte Einlage beschränkt. Das bedeutet die Haftung des stillen Gesellschafters ist bei Verlust auf seine Einlage limitiert. Es kann vereinbart werden, dass die stille Gesellschaft nicht am Verlust der Handelsgesellschaft beteiligt sein soll. Die Gewinnbeteiligung ist jedoch verpflichtend.

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Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg HRB 124651 B
Geschäftsführung:
Torben Frigaard Rasmussen
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