Unterbewertungen von Vermögensgegenständen eines Unternehmens
Der Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand in den Büchern eines
Unternehmens steht, ist häufig von allgemeingültigen Regeln bestimmt. Dies hat zur Folge, dass individuelle Abweichungen nicht richtig erklärt werden. Wenigstens in Deutschland sind stille Reserven traditionell vom Gesetzgeber durchaus gewollt, da sie dem Gläubigerschutz dienen. Andererseits reduzieren sie den Informationsgehalt von
Jahresabschlüssen, da der externe Leser nicht weiß, in welcher Höhe das Unternehmen stille Reserven besitzt.
Beispiel
Wird für eine Maschine bei ihrer Anschaffung eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angenommen, so sollte sie bei
linearer Abschreibung über diesen Zeitraum am Ende ihres zehnten Lebensjahres mit in den Büchern des Unternehmens keinen Wert mehr haben. Nun ist es aber möglich, dass diese Maschine nach den zehn Jahren trotzdem noch funktionsfähig ist und von dem Unternehmen in der Produktion eingesetzt wird. In diesem Fall stellt die Maschine für dieses Unternehmen einen Vermögensgegenstand mit positivem Wert dar. Bei der Differenz zwischen ihrem tatsächlichen Wert und ihrem Buchwert handelt es sich um die so genannte stille Reserve.
Auswirkungen auf die Unternehmensbesteuerung
Aus steuertechnischer Sicht sind stille Reserven für Unternehmen durchaus von Vorteil. Im obigen Beispiel etwa reduzieren die jährlichen
Abschreibungen den Vorsteuergewinn zunächst stärker, als es bei Wertlegung der Fall wäre. Die Steuerzahlungen des Unternehmens werden daher verzögert.
Stille Lasten
Das Gegenteil von stillen Reserven sind stille Lasten. Sie treten auf, wenn Schulden zu niedrig bewertet werden oder Vermögensbestandteile zu hoch. Werden die Regeln des
Handelsgesetzbuches befolgt, so dürfen stille Lasten nicht auftreten, da das geltende Niederstwertprinzip sowie das Vorsichtsprinzip bestimmen, dass Vermögensgegenstände nicht zu hoch und
Fremdkapitalbestandteile nicht zu niedrig angesetzt werden dürfen.