Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Abrechnungsgrundlagen, zum einen den Gegenstandswert auch Wertgebühr oder den Zeitfaktor auch Zeitgebühr genannt.
Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Jahreseinkommen oder Jahresumsatz einer Person oder Unternehmens, der Zeitfaktor legt die Arbeitsstunden des Steuerberaters zu Grunde.
Es gibt aber auch noch eine dritte Abrechnungsgrundlage, die Pauschalvergütung die aber nur im Vorhinein und für jeweils ein Jahr vereinbart werden kann.
Die Höhe der zu zahlenden Steuern sollte keinen Einfluss auf das Steuerberaterhonorar haben. Den Steuerberater prozentual an den Steuerersparnissen zu beteiligen ist berufswidrig.
Die Einkommenssteuererklärung Privat sowie für Selbständige und Kleinunternehmer kann jeder – sofern er in der Lage dazu ist, selber machen. Ob dies immer ratsam ist, hängt sehr vom eigenen Wissen und dem Umfang der Steuererklärung ab.
Sehr häufig wird die Buchhaltung und Lohnbuchhaltung intern erledigt, dagegen wird das Erstellen der Bilanzen einmal jährlich vom Steuerberater übernommen.

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