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Soll- Und Istversteuerung - Wo liegt da der Unterschied?

Bei der Soll- und Ist-Versteuerung unterscheidet der Gesetzgeber die umsatzsteuerliche Entstehung der erbrachten Lieferungen und bzw. oder Leistungen.

Es ist die Unterscheidung zwischen vereinnahmten- und vereinbarten Entgelten. Das bedeutet, dass die Rechnungen, die z.B. an einen Kunden gestellt werden - bei der Istversteuerung - erst bei Kundenzahlung umsatzsteuerlich wirksam werden.

Bei der Sollversteuerung muss die Umsatzsteuer im Folgemonat des Rechnungsdatums an das Finanzamt überwiesen werden.

Grundsätzlich können seit dem 01.01.2009 alle Unternehmen, die einen Netto-Umsatz von 500.000,- EUR nicht überschreiten, die Ist-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) beantragen.

Für neu startende Unternehmen ist dies ein Liquiditätsvorteil, da die Kundenzahlungen in Deutschland oft auf sich warten lassen und so eine Liquiditätslücke bei den Neuunternehmen entsteht.
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