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Solidaritätszuschlag (Soli) - was ist der Solidaritätszuschlag?

Eine Steuer auf die Steuer

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist ein Zuschlag auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie Kapitalertragsteuer und wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren.

Der aktuelle Satz liegt bei 5,5%.

Rechenbeispiel

Eine GmbH macht im Jahr einen Vorsteuergewinn von 20.000€ und muss darauf 15% (3.000€) Körperschaftsteuer zahlen. Der Solidaritätszuschlag wird auf die Körperschaftsteuer erhoben, seine Höhe beträgt daher in unserem Beispiel (3.000€ * 5,5%) 165€.

Letztendlich können Sie den Solidaritätszuschlag wie eine versteckte Steuer verstehen, da er sich in der Erhebung nicht wesentlich von Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterscheidet.

Seit einiger Zeit wird (auch vor Gericht) darüber gestritten, ob der Solidaritätszuschlag noch zeitgemäß ist. Der „Soli“ ist in seiner Verwendung nicht zweckgebunden, das heißt der Staat kann die generierten Einnahmen für alle seine Ausgabeposten verwenden. Wenn man außerdem in Betracht zieht, dass die Wiedervereinigung 20 Jahre zurück liegt, könnte man durchaus auf die Idee kommen, der Staat versuche allein die wahren Steuersätze zu verschleiern.

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