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Ein Schuldner hat eine Zahlungsverpflichtung gegenüber einem Gläubiger

In einer Schuldbeziehung ist der Schuldner derjenige, der eine Verpflichtung zur Zahlung hat. Er steht damit dem Gläubiger gegenüber, dem er das Geld schuldet.

Parteien bei einer gewöhnlichen Kreditvergabe

Wenn eine Kreditinstitution (z.B. eine Bank) einen Kredit vergibt, macht das die Bank zum Gläubiger. Auf der anderen Seite macht dies wiederum den Kreditempfänger zum Schuldner.

Kunden und Lieferanten

Sobald etwa ein Lieferant seinem Kunden etwas geliefert hat, der Kunde jedoch noch nicht gezahlt hat, befinden sich die beiden in einer Schuldbeziehung, in der der Kunde der Schuldner und der Lieferant der Gläubiger ist. In diesem Zusammenhang wird der Schuldner (Kunde) auch Debitor genannt, wohingegen der Gläubiger (Lieferant) als Kreditor bezeichnet wird.

Saldierungsverbot

In der Buchführung dürfen Schulden und Forderungen gegenüber dem gleichen Unternehmen nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Diese Vorgabe folgt aus dem Saldierungsverbot, das Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ist.
Synonyme
  • Debitor
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