Online Buchhaltungsprogramm

Rechnungsabgrenzung dient dazu, Erträge und Aufwände den richtigen Perioden zuzuordnen

Rechnungsabgrenzung und Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechungsabgrenzung dient dazu, Abweichungen zwischen Zahlungen und tatsächlichen Aufwänden/Erträgen zu berücksichtigen. Wenn also Zahlungen in einer Periode geleistet werden, die zugehörigen Aufwände oder Erträge aber in einer anderen Periode anfallen, so ist eine Rechungsabgrenzung vorzunehmen. Dies geschieht in der Regel über spezielle Posten in der Bilanz, die sogenannten „Rechnungsabgrenzungsposten“.

Beispiel

Ein Beispiel wäre etwa Büromiete, die im November 2010 für Dezember 2010 und Januar 2011 gezahlt wird. Sie als Mieter bereits in 2010 als komplett als Aufwand zu verbuchen wäre verfrüht – schließlich liegt der Mietzeitraum nur teilweise in diesem Jahr. Stattdessen hat man mit der Mietzahlung quasi auch ein Nutzungsrecht für das Folgejahr erworben. In einem solchen Fall ist zum Ende des Wirtschaftsjahres 2010 ein aktivischer Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der auf der Aktiva-Seite der Bilanz aussieht wie ein Vermögensgegenstand und das Nutzungsrecht reflektiert.

Passivischer Rechnungsabgrenzungsposten

Der Vermieter hat mit genau dem umgekehrten Fall umzugehen. Er hat eine Zahlung erhalten, für die er erst teilweise etwas geleistet hat. Er muss in diesem Fall beim Rechungsabschluss einen passivischen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passiva-Seite der Bilanz bilden, um die zukünftige Leistungsverpflichtung zu reflektieren. Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten ist Teil des Fremdkapitals und daher einer Verbindlichkeit sehr ähnlich.

Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Periode aufgelöst, in der die Aufwände und Erträge tatsächlich angefallen sind, in unserem Fall also 2011. Für den Mieter entstehen durch die Auflösung Kosten in 2011, wenn er den aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten ausbucht. Der Vermieter hingegen kann einen Ertrag verbuchen durch die Ausbuchung des passivischen Rechnungsabgrenzungspostens.

Rechnungsabgrenzung in e-conomic

Auf unserer e-copedia Seite zur Rechnungsabgrenzung (mit Hilfsvideo) finden Sie eine genaue Erklärung zum Zusatzmodul Rechnungsabgrenzung.
Synonyme
  • Rechnungsabgrenzungsposten
Verwandte Themen
Bestellen Sie e-conomic

Sie haben 30 Tage kostenloses Rücktrittsrecht zum Ausprobieren

e-conomic bestellen

Kontakt

e-conomic Deutschland
OSDE GmbH
Potsdamer Platz 11
10785 Berlin
Deutschland
Tel.:
Support:
E-Mail:
030 25 55 87 89
030 25 55 87 89
info@e-conomic.de

e-conomic in Kürze

e-conomic ist eine Online Buchhaltungssoftware und wird von mehr als 48.000 Firmen und 4.100 Steuerberatern weltweit genutzt. Die Software ist flexibel und einfach zu benutzen und Sie können Ihrem Steuerberater kostenlos Zugang gewähren.