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Rabatt ist ein Preisnachlass auf Leistungen oder Waren

Bei einem Rabatt handelt es sich um einen Preisnachlass für Leistungen oder Waren.

Der Rabatt wird angewendet um einen Einheitspreis differenzieren zu können, z.B. gegenüber unterschiedlichen Arten von Kunden (Studenten, unter 25 Jahre,…).

Bzw. verschiedenen Zeiträumen (Sommerrabatt…) um so das Kaufverhalten von Kunden zu beeinflussen.

Der Rabatt kann ein Prozentsatz vom Einheitspreis sein oder ein absoluter Betrag der vom Preis abgezogen wird.

Unterscheidungen

Man unterscheidet unterschiedliche Arten von Rabatten. Kriterien zur Unterscheidung sind der Grund der Rabattvergabe oder der Zeitpunkt der Rabattvergabe.

Der Barzahlungsrabatt belohnt einen Kunden für eine schnelle Zahlung einer offenen Rechnung. Unter den Warenrabatt fällt z.B. der Mengenrabatt, bei dem der Preis ab einer bestimmten Anzahl von eingekauften Waren reduziert wird.

Unter Frühbezugsrabatt versteht man einen Preisnachlass für das vorzeitige Einkaufen eines Saisonartikels. Der wohl meist bekannte Rabatt ist der Treuerabatt bei dem Kunden für eine langanhaltende Geschäftsbeziehung belohnt werden.

Es gibt natürlich noch viele weitere Sonderrabattarten, die alle darauf abzielen ein bestimmtes Produkt für einen Kunden attraktiv zu machen.

Geht man nach dem Kriterium des Zeitpunkts der Rabattvergabe unterscheidet man in den Sofortrabatt oder nachträglich vergebenen Rabatt, auch Bonus genannt. Die zeitliche Unterscheidung spielt vor allem für die Buchhaltung eine Rolle.

Wettbewerbsregelungen

Das seit 1933 geltende Rabattgesetz wurde 2001 aufgehoben. Es können also auch Rabatte, die 3% (Limit bis 1933 (§ 2 RabattG) übersteigen, nicht angefochten werden, auch nicht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen.

Trotz der Aufhebung des Rabattgesetzes bleibt die Werbung mit Rabatten verboten. Man darf also nicht mit besonderen Rabatten werben um eine bestimmte Kundengruppe einzufangen.

Dadurch soll vermieden werden, dass ein zu hoher Druck durch übertrieben hohe Rabatte auf Kunden ausgeübt wird.

Buchhaltung

Die Unterscheidung in Sofortrabatte und nachträglich gegebene Rabatte ist für das Buchen von Rabatten relevant.

Ein Sofortrabatt wird nicht gebucht, da der volle Preis nie bezahlt wurde, allein der Nettobezahlt der letztendlich bezahlt wurde wird gebucht. Nachträgliche Rabatte, auch Boni genannt, müssen gebucht werden.

Zum Zeitpunkt des Verkaufs eines Produkts muss der volle Preis einschließlich der Umsatzsteuer gebucht werden. Werden dann später Rabatte vergeben, z.B. ein Umsatzrabatt am Jahresende, müssen betroffene Konten korrigiert werden.

Der Preisnachlass wird auf das Konto Kundenboni gebucht und wird am Jahresende mit dem Erlöskonto verrechnet um den Gesamterlös zu korrigieren. Beim Kunden, dem Käufer, verringert der Rabatt den Einstandspreis, die Materialkosten.
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