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Eine Empfangsbestätigung für eine Lieferung oder Leistung

Mit einer Quittung wird der Empfang einer Ware oder Leistung bestätigt. Dabei kann es um Geldbeträge, Dienstleitungen oder Waren gehen.

Egal um welche Art der Lieferung es sich handelt, der Lieferant kann vom Empfänger immer die Ausstellung einer Quittung verlangen, um den Empfang zu bestätigen (§368 BGB).

Form

Eine Quittung ist schriftlich auszustellen und muss daher mit einer Unterschrift bestätigt werden (§126 BGB).

Dies bedeutet auch, dass der normale Kassenbon die Anforderungen an eine Quittung nicht erfüllt. In der Regel ist es jedoch möglich, die Schriftform durch eine elektronische Form zu ersetzen.

Werden Quittungen handschriftlich ausgestellt, so geschieht dies häufig auf einem Quittungsblock, der selbstdurchschreibend ist.

Dadurch ist es für den Aussteller einer Quittung möglich, eine Durchschrift der Quittung zu behalten.
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