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Das Eigenkapital und Fremdkapital auf der rechten Bilanzseite

Die Passiva ist in einer Bilanz die Seite, die die Mittelherkunft abbildet. Der Wert aller Passiva entspricht dem Wert aller Aktiva und wird als Bilanzsumme bezeichnet.

Zusammensetzung

Die wichtigsten Posten der Passiva sind in §266 III HGB dargestellt. Sie bestehen Grundsätzlich aus Eigenkapital und Fremdkapital.

Eigenkapital – dies ist das Kapital, das tatsächlich den Unternehmenseigentürmern gehört. Es besteht hauptsächlich aus zwei Bestandteilen. Der eine Bestandteil ist das Kapital, das von den Eigentümern in das Unternehmen eingezahlt wurde. Rechtlich wird zwischen gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage unterschieden, im Endeffekt sind sich die beiden aber sehr ähnlich. Davon abzugrenzen sind allerdings die Gewinnrücklagen. Sie wurden im Unternehmen erwirtschaftet und nicht an die Eigentümer ausgezahlt.

Rückstellungen – sie sind Verbindlichkeiten, die das Unternehmen hat, sind aber nicht sicher in ihrer Höhe oder ihrem Zeitpunkt. Als Rückstellung wird auch angesetzt, was nicht sicher eine Verpflichtung ist – etwa eine wahrscheinliche Strafzahlung in einem Gerichtsverfahren. Andere Beispiele für Rückstellungen sind etwa zukünftige Pensionszahlungen oder Steuern.

Verbindlichkeiten – hierbei handelt es sich um das, was Umgangssprachlich als Schulden bezeichnet wird. Dabei kann es sich um Kredite von Banken oder nicht bezahlte Rechnungen handeln.

Eventuelle weitere Posten – in bestimmten Fällen sind weitere Posten in der Bilanz zu passivieren. Um diese abschließend zu erläutern, würden wir aber nicht mehr mit unserem kleinen Online-Lexikon auskommen, sondern müssten wahrscheinlich ein ganzes Buch schreiben.

Für eine erste Idee reicht es zu wissen: Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten bilden die Grundbestandteile der Aktiva.

Synonyme
  • Eigenkapital und Fremdkapital
  • Rechte Bilanzseite
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