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Zur Zeit gewinnt die Personengesellschaft wieder an Bedeutung

Definition

Die OHG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und deren Gesellschafter den Gläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem vollen Vermögen (Privat- und Gesellschaftsvermögen) für die Gesellschaftsschulden haften. Diese unbeschränkte Haftung ihrer Gesellschafter macht sie für den Markt sehr attraktiv, damit korrespondiert jedoch bei jenen ein entsprechendes Risiko. Das hat dazu geführt, dass die OHG zunehmend durch haftungslimitierte Gesellschaftsformen, insbesondere GmbH und GmbH & Co KG, verdrängt bzw. gar weitgehend abgelöst wurde.

In den jetzigen Zeiten gewinnt aber eine Personengesellschaft wieder an Bedeutung, da durch die Bankverordnungen nach Basel II und III die abzugebenden Bewertungen (Rating) immer strengeren Normen folgen müssen.

Synonyme
  • OHG
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