Online Buchhaltungsprogramm

Die KG ist eine besondere Form der Personengesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Sie gehört zur Gruppe der Personengesellschaften. Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Handelsgesellschaft. Der Komplementär, der erste Gesellschafter, haftet unverbindlich mit seinem Privatvermögen. Der zweite Gesellschafter, der Kommanditist, hat keinerlei Leistungsbefugnisse, sondern Kontrollbefugnisse. Er haftet lediglich mit der von ihm eingebrachten finanziellen Beteiligung. Eine Kommanditgesellschaft muss aus mindestens einem Kommanditisten bestehen, dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist, und einem oder mehreren Komplementären, den persönlich haftenden Gesellschaftern.

Gründung einer Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft wird mit einem Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag bestimmt unter anderem die Dauer, Kündigungsmöglichkeit und Haftsumme des Kommanditisten. Der Name der Gesellschaft besteht aus einem Namen des Komplementärs und einem Zusatz, der die Rechtsform der Gesellschaft näher bestimmt. Die KG muss in das Firmenbuch eingetragen werden. Die KG ist weder Einkommens- noch körperschaftspflichtig. Die Geschäftsführung wird nur von den Komplementären erfüllt. Die Kommanditisten sind hier ausgeschlossen. Der Kommanditist kann jedoch Befugnisse durch Mitgeschäftsführung oder Handlungsvollmachten erhalten.

Die Bilanz und Kontrollrechte

Die Bilanzierung ist Aufgabe der Komplementäre. Die Kommanditisten haben ein Kontrollrecht, sie erhalten eine Kopie der Jahresbilanz und können die Bücher einsehen und auf ihre Richtigkeit prüfen. Diese Rechte sind ihnen gesetzlich vorbestimmt.

Die KG entsteht steuerrechtlich mit dem Geschäftsbeginn. Sie gilt normalerweise als Mitunternehmerschaft.

Gewinn- und Verlustverteilung

Das Kapital der Kommanditgesellschaft wird mit 4% verzinst. Sollte der Jahresgewinn zu niedrig sein, wird er mit einem niedrigeren Satz verzinst (§§168, 121 HGB). Der Komplementär als Geschäftsführer und Träger des vollen Risikos erhält eine angemessene Gewinnbeteiligung. Die Form der Gewinnbeteiligung wird vertraglich geregelt. Die Gewinngutschrift erhält der Kommanditist auf ein Sonderkonto, der Komplementär erhält sie auf sein Privat – oder Kapitalkonto.

Bei Verlust nimmt der Kommanditist nur bis zur Höhe seines Anteils teil. Darüber hinausgehende Verluste sind mit späteren Gewinnen zu tilgen. Der Kommanditist tritt aber nicht in Schuld bei der KG.

Synonyme
  • KG
Bestellen Sie e-conomic

Sie haben 30 Tage kostenloses Rücktrittsrecht zum Ausprobieren

e-conomic bestellen
Bestellen Sie e-conomic

Nach der Anmeldung können Sie sofort im Buchhaltungsprogramm arbeiten.

e-conomic bestellen

Kontakt

e-conomic Deutschland
OSDE GmbH
Potsdamer Platz 11
10785 Berlin
Deutschland
Tel.:
Support:
E-Mail:
030 25 55 87 89
030 25 55 87 89
info@e-conomic.de

e-conomic in Kürze

e-conomic ist eine Online Buchhaltungssoftware und wird von mehr als 48.000 Firmen und 4.100 Steuerberatern weltweit genutzt. Die Software ist flexibel und einfach zu benutzen und Sie können Ihrem Steuerberater kostenlos Zugang gewähren.