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Die Steuer auf Gewinne von Kapitalgesellschaften

Die Körperschaftsteuer (KSt) wird vom Bund auf den Gewinn von juristischen Personen (z.B. GmbHs und Aktiengesellschaften) erhoben. Der aktuelle Steuersatz beträgt seit der Unternehmensteuerreform 2008 15%. Auf die Körperschaftsteuer wird der Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% erhoben, sodass die Gesamtbelastung effektiv 15,825% beträgt.

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer ist von GmbHs und Aktiengesellschaften die Gewerbesteuer zu entrichten, die in ihrer Höhe regional unterschiedlich ist.

Privatwirtschaftliche Unternehmen, die keine Kapitalgesellschaften sind (z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts) unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, sondern der Einkommensteuer.

Synonyme
  • Gewinnsteuer
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