Zusätzlich zur Körperschaftsteuer ist von GmbHs und Aktiengesellschaften die Gewerbesteuer zu entrichten, die in ihrer Höhe regional unterschiedlich ist.
Privatwirtschaftliche Unternehmen, die keine Kapitalgesellschaften sind (z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts) unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, sondern der Einkommensteuer.

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