häufigste Formen sind die GmbH und die Aktiengesellschaft
Bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristische Personen. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften ist die Haftung der Kapitalgesellschaften auf die Anteile beschränkt.
Die häufigsten Formen der Kapitalgesellschaft sind die
GmbH und die
Aktiengesellschaft. Eine weitere Form ist die KG a.A. Während die GmbH mit zwei Gründern und 25.000,- EUR Grundkapital starten kann, stehen bei der Aktiengesellschaft die Streuung und der Handel der Anteile an der Börse im Vordergrund.
Es gibt jedoch auch Formen der AG’s die nicht an öffentlichen Börsen / Märkten gehandelt werden, sondern die Anteilseigner die Anteile fest in Namensaktien behalten. Durch die Teilhaftung ist die Beurteilung der Kreditwürdigkeit nach den Baseler Beschlüssen nachteilig gegenüber den Personengesellschaften.
Aktiengesellschaften können über den freien Handel an den Börsen ihren Marktwert erhöhen und somit notwendige
Fremdkapitalien zu günstigen Konditionen erwerben.