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Kooperation zwischen zwei oder mehreren Unternehmern.

Das Equity Joint Venture

Zu einem Joint Venture schließen sich zwei oder mehrere Unternehmer zusammen. Diese verfolgen ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel. Dieser Zusammenschluss ist meistens sachlich oder/und zeitlich begrenzt. Unternehmen bilden ein Joint Venture um zum Beispiel gemeinsam an einem Projekt zu arbeiten, eine bestimmte Marktposition zu erreichen oder ein bestimmtes Produkt zu entwickeln. Die Zusammenarbeit kann lang- als auch kurzfristig geplant sein. Die Unternehmer bleiben rechtlich selbständig. Die jeweiligen Unternehmen, die im Joint Venture zusammengeschlossen sind, beteiligen sich mit Kapital und tragen das finanzielle Risiko gemeinsam. Die jeweilige Kapitalbeteiligung muss nicht identisch zwischen den Unternehmern sein. Normalerweise entscheidet die Höhe der finanziellen Beteiligung über die Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Partner. Sollten die Unternehmer aus verschiedenen Ländern stammen, spricht man von einem internationalen Joint Venture.

Das Contractual Joint Venture

In diesem Fall wird kein Gemeinschaftsunternehmen gegründet, sondern die beteiligten Unternehmen sind nur durch Verträge miteinander verbunden. Es handelt sich dementsprechend um eine rein vertragliche Bindung. Der Vertrag regelt die Verteilung von Kosten, Gewinn und dem bestehenden Risiko.

Die Rechnungslegung

Für die Rechnungslegung eines Joint Ventures ist der rechtliche Charakter ausschlaggebend. Ein Joint Venture kann ganz unterschiedliche Formen einnehmen. Um ein Joint Venture einordnen zu können kann nach ganz unterschiedlichen Kriterien unterschieden werden. Man unterscheidet nach dem Standort, dem geografischen Bereich der Zusammenarbeit, dem Partner, dem Bereich der Zusammenarbeit oder der Kapitalbeteiligung... Es ist wichtig zu wissen um welche Unternehmensform es sich handelt um die Form der Rechnungslegung zu bestimmen. Ist das Joint Venture eine Kapital- oder Personengesellschaft gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Sollte das Joint Venture jedoch die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts einnehmen, so sind ausdrückliche Vorschriften zur Rechnungslegung nicht vorhanden.

Vorteile eines Joint Ventures

Der Hauptgrund zur Bildung eines Joint Ventures ist die Aufteilung des Risikos auf unterschiedliche Unternehmen. Ein weiteres Motiv liegt in der Nutzung der Kenntnisse, vor allem der lokalen Kenntnisse des Partners. Die eigenen Stärken können so mit den Stärken eines anderen Unternehmens verbunden werden und ein Wettbewerbsvorteil kann erarbeitet werden.

Mögliche Probleme

Zu den Problemen bezüglich eines Joint Ventures gehören, dass der Koordinationsaufwand relativ hoch ist. Dazu zählt zum Beispiel das Überwinden von interkulturellen oder sprachlichen Unterschieden, im Falle eines internationalen Joint Ventures. Zudem sind Joint Ventures für ihre Instabilität bekannt.
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