Das Mindeststammkapital für GmbHs beträgt €25.000, weshalb sie historisch bei Unternehmensgründern nicht wirklich beliebt waren. Im Zuge der Reform des GmbH-Rechts 2008 wurde allerdings die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG) eingeführt, die rechtlich zwar ebenfalls eine GmbH ist, jedoch nur einen Euro als Stammkapital benötigt. Während bei der herkömmlichen GmbH Sacheinlagen (beispielsweise ein Privatwagen, der auf die Firma übertragen wird) einen Teil des Stammkapitals bilden können, sind bei der UG keine Sacheinlagen erlaubt.
Jede GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben, die das Unternehmen managen und nach außen hin vertreten. Die Geschäftsführer können, müssen aber nicht, mit den Anteilseignern identisch sein.

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