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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist neben der Aktiengesellschaft die bekannteste Form der Kapitalgesellschaft. GmbHs sind juristische Personen, das heißt sie können selbst Verträge abschließen und haftbar gemacht werden. Dies hat für die Besitzer den Vorteil, dass sie nur mit ihrem eingesetzten Kapital (dem Eigenkapital des Unternehmens) haften. Ist das Unternehmen zahlungsunfähig und kann seine Schulden nicht mehr bedienen, so können die Gläubiger sich also nicht an Besitzer halten. Gerade bei jungen und kleinen Unternehmen hat dies allerdings zur Folge, dass Banken für Kredite regelmäßig Bürgschaften fordern und die Besitzer letztendlich doch wieder haften.

Gründung

Zur Gründung einer GmbH ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag notwendig, in dem unter anderem die Unternehmensleitung und die Gewinnverteilung festgelegt werden.

Das Mindeststammkapital für GmbHs beträgt €25.000, weshalb sie historisch bei Unternehmensgründern nicht wirklich beliebt waren. Im Zuge der Reform des GmbH-Rechts 2008 wurde allerdings die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG) eingeführt, die rechtlich zwar ebenfalls eine GmbH ist, jedoch nur einen Euro als Stammkapital benötigt. Während bei der herkömmlichen GmbH Sacheinlagen (beispielsweise ein Privatwagen, der auf die Firma übertragen wird) einen Teil des Stammkapitals bilden können, sind bei der UG keine Sacheinlagen erlaubt.

Jede GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben, die das Unternehmen managen und nach außen hin vertreten. Die Geschäftsführer können, müssen aber nicht, mit den Anteilseignern identisch sein.

Besteuerung

Die Besteuerung eines Unternehmens ist zum Teil abhängig von seiner Gesellschaftsform. GmbHs müssen auf ihre Gewinne Körperschaftsteuer zahlen. Zusätzlich wird bei GmbHs angenommen, dass sie gewerblich sind, weshalb sie ohne weitere Prüfung gewerbesteuerpflichtig sind. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften existiert für GmbHs kein Freibetrag, auf den sie keine Gewerbesteuer zu zahlen haben. Für Ausschüttungen an Anteilseigner ist i.d.R. Kapitalertragsteuer abzuführen.
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