Es lassen sich grundsätzliche zwei große Gruppen der Unternehmensformen unterscheiden: Die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft.
Typische Beispiele für Personengesellschaften sind Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft. Dabei hat die Kommanditgesellschaft die Besonderheit, dass nicht alle Teilhaber mit mehr ihrem gesamten Vermögen haften, sondern i.d.R. nur einer von ihnen (Komplementär).
Kapitalgesellschaften müssen auf ihre Gewinne Körperschaftsteuer zahlen, für Ausschüttungen an Anteilseigner ist i.d.R. (Abschlagstuer) Kapitalertragsteuer abzuführen. Weiterhin ist zu beachten, dass zu Gründung von Kapitalgesellschaften ein bestimmtes Grundkapital notwendig ist. Die bekanntesten Formen von Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

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