Unternehmen müssen Rechenschaft über ihre finanziellen Transaktionen, ihre Situation und ihre Geschäfte bei externen Stellen ablegen. Damit ein Unternehmen kontrollierbar bleibt, müssen wichtige Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden.
Jeder Kaufmann unterliegt der Aufbewahrungspflicht. Teilweise können Dokumente auch auf digitalen Datenträgern gespeichert werden.
Bei den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen handelt es sich um eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums, die sich auf die digitale Aufbewahrung prüfungsrelevanter Unterlagen bezieht.
Das Bundesfinanzministerium konkretisierte in den GDPdU relevante Rechtsnormen bezüglich der Abgabenordnung, sowie dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von Rechnungen, Buchungsbelegen und Buchhaltungen.
Die Rechnungen müssen vom Empfänger so gespeichert werden, dass keine Änderungen mehr vorgenommen werden können. Desweiteren muss er sicherstellen, dass die Archivierungs-, Übertragungs- und Konvertierungssysteme den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme GoBS entsprechen.
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