Mit der Einkommensteuer haben in Deutschland lebende Personen ihr Einkommen zu versteuern
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einkommensquellen des Staates dar und ist außerdem ist seit 1991 Objekt des
Solidaritätszuschlags. Der Steuersatz ist progressiv, was bedeutet, dass mit jedem zusätzlich verdienten Euro der effektive Steuersatz ansteigt. Gewerliches Einkommen wird neben der Einkommensteuer auch mit der
Gewerbesteuer belastet. Das Gegenstück zur Einkommensteuer ist für Kapitalgesellschaften (vor allem
GmbHs und
Aktiengesellschaften) die
Körperschaftsteuer.
Einkunftsarten
Um das versteuerbare Einkommen zu ermitteln, werden die Einkünfte aus unterschiedlichen Einkunftsarten zusammengerechnet. Dabei ist zu beachten, dass für die jeweiligen Steuerarten unterschiedliche Freigrenzen und Freibeträge existieren. Die einzelnen Einkunftsarten sind
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13–14a EStG)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15–17 EStG)
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG, hierunter fallen auch unternehmerische Einkünfte, solange sie in Personengesellschaften erzielt werden)
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§§ 19–19a EStG, hierunter wird i.d.R. das Gehalt von Arbeitnehmern verbucht)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
- Sonstige Einkünfte (§§ 22–23 EStG)
Vor allem die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden häufig durch eine
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt.
Entwicklung des Steuersatzes
Entgegen der landläufigen Meinung sind Steuersätze für einige Personengruppen in Deutschland eher gefallen als gestiegen. Der Spitzensteuersatz zum Beispiel lag in den 80er Jahren noch bei 56% und fiel erst 2001 erstmals unter die Marke von 50%. Der grundsätzlich als Spitzensteuersatz bezeichnete Satz liegt bei 42%. Vielverdiener (ab €250.000 Jahreseinkommen) müssen jedoch seit 2007 die „Reichensteuer“ zahlen, sodass für Einkommen ab €250.000 ein Satz von insgesamt 45% fällig wird.
Auch der Eingangssteuersatz ist in der Geschichte der Bundesrepublik immer eher gesunken als gestiegen und liegt heute mit 14% auf seinem historischen Tief.
Die Gesamtbesteuerung spezifischer Einkommensklassen (Mittelschicht) kann allerdings durch die kalte Progression (nicht-Anpassung der Beträge, ab denen ein bestimmter Steuersatz fällig ist, während das Geld durch Inflation an Wert verliert) trotzdem gestiegen sein.