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Der Teil des Unternehmens, der den Eigentümern gehört

Eigenkapital ist der Teil des Unternehmens, der tatsächlich den Unternehmenseigentürmern gehört. Es wird auch als Residualbetrag bezeichnet, da es genau dem Betrag entspricht, der nach Abzug aller Schulden (des Fremdkapitals) vom Vermögen übrig bleibt. Neben Rückstellungen und Verbindlichkeiten bildet das Eigenkapital damit einen der Hauptbestandteile der Passiva in einer Bilanz.

Bestandteile

Das Eigenkapital besteht hauptsächlich aus zwei Bestandteilen.

Der eine Bestandteil ist das Kapital, das von den Eigentümern in das Unternehmen eingezahlt wurde. Dieser wiederum gliedert sich auf in gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage. Im Endeffekt sind sich die beiden jedoch sehr ähnlich.

Davon abzugrenzen sind allerdings die Gewinnrücklagen. Sie wurden im Unternehmen erwirtschaftet und nicht an die Eigentümer ausgezahlt.

Die weiteren in §266 III HGB beschriebenen Bestandteile des Eigenkapitals sind Gewinnvortrag / Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag. Der Jahresüberschuss ist der Gewinn eines Unternehmens in der gerade abgelaufenen Periode, während unter Gewinnvortrag die Gewinne aus den Vorjahren stehen, über deren Verwendung (Ausschüttung oder langfristige Einbehaltung) noch nicht abschließend entschieden wurde.

Eigenkapitalquote

Um zu beurteilen, wie gut eine Firma mit Eigenkapital ausgestattet ist, wird häufig die Eigenkapitalquote herangezogen. Zu ihrer Ermittlung wird der Wert des Eigenkapitals durch den Wert des Gesamtkapitals (Eigenkapital plus Schulden) geteilt. Je höher die Eigenkapitalquote, desto sicherer ist das Kapital eines Unternehmens, denn mit mehr Eigenkapital ist das Unternehmen auch dann noch in der Lage seinen Verpflichtungen nachzukommen, wenn es vorher Verluste erlitten hat. Man spricht daher auch von der Verlustpufferfunktion des Eigenkapitals.
Synonyme
  • Equity
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