Der eine Bestandteil ist das Kapital, das von den Eigentümern in das Unternehmen eingezahlt wurde. Dieser wiederum gliedert sich auf in gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage. Im Endeffekt sind sich die beiden jedoch sehr ähnlich.
Davon abzugrenzen sind allerdings die Gewinnrücklagen. Sie wurden im Unternehmen erwirtschaftet und nicht an die Eigentümer ausgezahlt.
Die weiteren in §266 III HGB beschriebenen Bestandteile des Eigenkapitals sind Gewinnvortrag / Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag. Der Jahresüberschuss ist der Gewinn eines Unternehmens in der gerade abgelaufenen Periode, während unter Gewinnvortrag die Gewinne aus den Vorjahren stehen, über deren Verwendung (Ausschüttung oder langfristige Einbehaltung) noch nicht abschließend entschieden wurde.

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