Beispiel:
Der deutsche Großhändler bestellt bei der dänischen Möbelfabrik Designermöbel und lässt diese direkt an das polnische Möbelhaus liefern.
Es handelt sich ebenfalls um ein Dreiecksgeschäft, wenn der deutsche Großhändler die Ware bei dem dänischen Möbelhersteller abholt und selbst an das polnische Möbelhaus liefert.
Allerdings darf das polnische Möbelhaus die Ware nicht selbst bei dem dänischen Möbelhersteller abholen, da in diesem Fall die allgemeinen Grundsätze des Reihengeschäfts gelten.

Für den Mittelmann in dem Reihengeschäft, das prinzipiell aus drei Unternehmern besteht, führt das Dreiecksgeschäft zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb im Zielstaat und zu einer damit verbundenen steuerpflichtigen Inlandslieferung. Demzufolge müsste der Mittelmann, nach den Grundsätzen des europäischen Umsatzsteuerrechts, in einem anderen Staat Umsatzsteuererklärungen abgeben.
Die Vereinfachung führt nun dazu, dass der Erwerb in dem anderen EU-Mitgliedsstaat als besteuert gilt und die Steuerschuld für die Inlandslieferung auf den Abnehmer übertragen wird. Damit spart sich der Erwerber die Registrierung im Bestimmungsland.

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