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Was ist ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft?

Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, liegt ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft dann vor, wenn drei, in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten für Zwecke der Umsatzsteuer erfasste, Unternehmer (Lieferant, erster Abnehmer, zweiter Abnehmer)über einen Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, dieser Gegenstand unmittelbar vom Lieferort des ersten Lieferers an den letzten Abnehmer geliefert wird, der Gegenstand bei der ersten Lieferung von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangt und der Liefergegenstand durch den ersten Lieferer oder Abnehmer befördert wird.

Beispiel:

Der deutsche Großhändler bestellt bei der dänischen Möbelfabrik Designermöbel und lässt diese direkt an das polnische Möbelhaus liefern.

Es handelt sich ebenfalls um ein Dreiecksgeschäft, wenn der deutsche Großhändler die Ware bei dem dänischen Möbelhersteller abholt und selbst an das polnische Möbelhaus liefert.

Allerdings darf das polnische Möbelhaus die Ware nicht selbst bei dem dänischen Möbelhersteller abholen, da in diesem Fall die allgemeinen Grundsätze des Reihengeschäfts gelten.

Das Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist eine Vereinfachungsregel

Mit Hilfe des Innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts, soll der Verwaltungsaufwand für innergemeinschaftliche Erwerbe mit anschließender Inlandslieferung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft reduziert werden.

Für den Mittelmann in dem Reihengeschäft, das prinzipiell aus drei Unternehmern besteht, führt das Dreiecksgeschäft zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb im Zielstaat und zu einer damit verbundenen steuerpflichtigen Inlandslieferung. Demzufolge müsste der Mittelmann, nach den Grundsätzen des europäischen Umsatzsteuerrechts, in einem anderen Staat Umsatzsteuererklärungen abgeben.

Die Vereinfachung führt nun dazu, dass der Erwerb in dem anderen EU-Mitgliedsstaat als besteuert gilt und die Steuerschuld für die Inlandslieferung auf den Abnehmer übertragen wird. Damit spart sich der Erwerber die Registrierung im Bestimmungsland.

Formvorschriften bei der Rechnungsstellung

Bei der Rechnungsstellung muss beachtet werden, das auf der Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung für den mittleren Unternehmer und ein Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts, sowie die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (des Lieferanten) und die des direkten Abnehmers angegeben ist.

Zudem sollte ein Hinweis an den Abnehmer, dass die Umsatzsteuerschuld auf ihn übergeht vorliegen.
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