Zur Identifikation des Absenders einer E-Mail
Durch eine digitale Signatur kann der Empfänger einer elektronischen Nachricht den Absender eindeutig identifizieren.
Sie dient damit als Ersatz für die Unterschrift, mit der Absender traditionell ihre Authentizität nachweisen.
Funktionsweise von asymmetrischen Verschlüsslungen
Populäre asymmetrische Verfahren zur digitalen Signatur arbeiten wie Verschlüsselungsverfahren, nur dass sie quasi „umgekehrt“ laufen.
Zur Verschlüsselung von Nachrichten werden in der Regel zwei Schlüssel benötigt: Einer zum Verschlüsseln und ein anderer zum Entschlüsseln. Eine verschlüsselte Nachricht ist erstmal unlesbar und kann nur durch Entschlüsselung wieder lesbar gemacht werden.
Dabei soll durch mathematische Verfahren gewährleistet sein, dass man von dem „Verschlüssel-Schlüssel“ nicht auf den „Entschlüssel-Schlüssel“ schließen kann. Diese Eigenschaft erlaubt es dem potenziellen Empfänger einer Nachricht, seinen Verschlüssel-Schlüssel zu veröffentlichen.
Der Absender kann dann eine Nachricht schreiben und mit dem öffentlichen Verschlüssel-Schlüssel des Empfängers verschlüsseln, sodass die Nachricht nur noch von dem Empfänger mit dessen privaten Entschlüssel-Schlüssel lesbar ist.

Funktionsweise von elektronischer Verschlüsselung und digitaler Signatur
Funktionsweise der digitalen Signatur
Die üblichen Verfahren zur digitalen Signatur laufen nach Verfahren ab, die ebenfalls auf der asymmetrischen Verschlüsselung beruhen. Hier allerdings ist der Verschlüssel-Schlüssel privat, während der Entschlüssel-Schlüssel öffentlich ist.
Hierbei ist wichtig, dass zu jedem Entschlüssel-Schlüssel genau ein passender Verschlüssel-Schlüssel existiert.
Wenn der Schlüssel zur Verschlüsselung nur von einer Person eingesetzt wird, so können die Empfänger, die die Nachrichten mit dem passenden Verschlüssel-Schlüssel lesbar machen, sicher sein, dass die Nachricht von dem Besitzer des Verschlüssel-Schlüssels stammt.
Qualifizierte elektronische Signatur
Der in Deutschland gesetzlich festgelegte Begriff für eine sichere digitale Signatur, ist die qualifizierte elektronische Signatur. Elektronische Rechnungen, die mit ihr authentifiziert sind, können nach §126a BGB die Schriftform ersetzen.
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist etwa notwendig für den elektronischen Versand von
Rechnungen an Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Rechnungen an Privatpersonen hingegen können auch als einfacher .pdf-Anhang verschickt werden.
Digitale Signatur in e-conomic
Informationen über das digitale Signieren von Signaturen in e-conomic finden Sie in unserem
Onlinehandbuch e-copedia (mit Hilfsvideo).