Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten
Die Aktiva ist in einer
Bilanz die Seite, die die Mittelverwendung abbildet. Der Wert aller Aktiva entspricht dem Wert aller
Passiva und wird als Bilanzsumme bezeichnet.
Die wichtigsten Posten der Aktiva sind in §266 II HGB dargestellt:
Anlagevermögen
Anlagevermögen ist Vermögen, das langfristig dem
Unternehmen dienen soll. Unter diesen Posten fallen in der Regel beispielsweise Gebäude, Maschinen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zu aktivieren (also in die Aktiva aufzunehmen) sind Vermögensgegenstände auch dann, wenn sie selbst erstellt sind. Neben materiellen Gegenständen müssen auf immaterielle Vermögenswerte wie Software und Lizenzen sowie Finanzanlagen in das
Anlagevermögen aufgenommen werden, wenn sie die Aktivierungsgrundsätze erfüllen. Viele Gegenstände des Anlagevermögens sind regelmäßig durch Abschreibungen im Wert zusenken. Dazu existieren unterschiedliche
Abschreibungsmethoden.
Umlaufvermögen
Unter Umlaufvermögen werden etwa der Kassenbestand (egal ob in bar oder auf dem Girokonto), Rohstoffe und andere Vorräte verbucht. Des Weiteren findet man im
Umlaufvermögen auch
Forderungen, die ein Unternehmen seinen Kunden gegenüber hat.
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktivische
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind anzusetzen, wenn ein Unternehmen bereits Zahlungen geleistet hat, für das es erst in der Folgeperiode die entsprechende Gegenleistung bekommt. Ein Beispiel wären etwa im Voraus bezahlte Mieten. Eventuelle weitere Posten: In bestimmten Fällen sind weitere Posten in der Bilanz zu aktivieren. Um diese abschließend zu erläutern, würden wir aber nicht mehr mit unserem kleinen Online-Lexikon auskommen, sondern müssten wahrscheinlich ein ganzes Buch schreiben. Für eine erste Idee reicht es zu wissen: Umlaufvermögen und Anlagevermögen bilden die Grundbestandteile der Aktiva.