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Die übliche Gesellschaftsform für börsennotierte Firmen

Die Aktiengesellschaft (AG) ist neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die bekannteste Form der Kapitalgesellschaft. AGs sind juristische Personen, das heißt sie können selbst Verträge abschließen und haftbar gemacht werden. Dies hat für die Besitzer (Aktionäre) den Vorteil, dass sie nur mit ihrem eingesetzten Kapital haften. Ist das Unternehmen zahlungsunfähig und kann seine Schulden nicht mehr bedienen, so können die Gläubiger sich also nicht an Besitzer halten. Gerade bei jungen und kleinen Unternehmen hat dies allerdings zur Folge, dass Banken für Kredite regelmäßig Bürgschaften fordern und die Besitzer letztendlich doch wieder haften.

Gründung

Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag notwendig, in dem unter anderem die Unternehmensleitung und die Gewinnverteilung festgelegt werden.

Das Grundkapital für AGs beträgt wenigstens €50.000 und ist auf Aktien aufgeteilt. Aktien sind Wertpapiere, die den Besitz von einem festgelegten Teil des Grundkapitals beurkunden. Diese Stückelung des Kapitals erleichtert den Wechsel von Gesellschaftern, denn bis auf die Weitergabe der Aktie sind in der Regel keine weiteren Formalitäten notwendig. Die wichtigsten Handelsplätze für Aktien in Deutschland sind die Frankfurter Wertpapierbörse sowie deren elektronische Handelsplattform Xetra.

Organe

Jede AG hat drei Organe: Die Hauptversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat.



  • Die Hauptversammlung ist das beschließende Organ, in dem die Anteilseigner wenigstens einmal pro Jahr zusammenkommen, um wichtige Entscheidungen zu fällen.
  • Der Vorstand wird als leitendes Organ bezeichnet. Er bildet sozusagen die Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft und wird vom Aufsichtsrat berufen.
  • Der Aufsichtsrat wiederum wird von der Hauptversammlung gewählt und hat den Vorstand zu benennen und zu überwachen. Er vertritt auch die Aktiengesellschaft gegenüber dem Vorstand.

    Besteuerung

    Die Besteuerung eines Unternehmens ist zum Teil abhängig von seiner Gesellschaftsform. Aktiengesellschaften müssen auf ihre Gewinne in Deutschland Körperschaftsteuer zahlen. Zusätzlich wird bei AGs angenommen, dass sie gewerblich sind, weshalb sie ohne weitere Prüfung gewerbesteuerpflichtig sind. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften existiert für AGs kein Freibetrag, auf den sie keine Gewerbesteuer zu zahlen haben. Für Ausschüttungen an Anteilseigner ist i.d.R. Kapitalertragsteuer abzuführen.
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