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Anspruch auf einen Anteil am Eigenkapital

Die Unternehmensformen, deren Eigenkapital in Form von Aktien verbrieft wird, sind in Deutschland die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Funktionsweise

Eine Aktie stellt bei einer Aktiengesellschaft einen Anteil am Grundkapital dar, welches wiederum Bestandteil des Eigenkapitals ist. Besteht bei einer Aktiengesellschaft nur eine Aktiengattung (dies ist die Regel), so kann man das gesamte bilanzielle Eigenkapital durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien teilen und erhält so den Anteil des Eigenkapitals, der auf eine Aktie entfällt. Mit der Aktie verbunden ist auch das Anrecht auf einen Anteil des Gewinns eines Unternehmens. Die Gewinne werden allerdings nicht immer voll als Dividende ausgeschüttet, sondern können auch im Unternehmen einbehalten werden.

Aktienhandel

Einer der großen Vorteile von Aktien ist, dass sie frei gehandelt werden können. Dies kann sowohl über einen organisierten Markt (Börse) passieren, als auch außerhalb organisierter Märkte. Nur ein kleiner Teil der Aktiengesellschaften ist tatsächlich an der Börse notiert, da dies beträchtliche Kosten nach sich zieht. Der Kauf und Verkauf außerhalb der Börse ist zwar etwas komplizierter als an der Börse, allerdings immer noch leicht im Vergleich zur Anteilsübertragung bei GmbHs oder Personengesellschaften.

Rechte des Aktionärs

Der Besitzer einer Aktie hat ein Recht auf die Teilhabe am Bilanzgewinn der Gesellschaft. Er darf außerdem an den Hauptversammlungen teilnehmen und (in der Regel) über wichtige Entscheidungen abstimmen.

Aktiengattungen

Es gibt einige unterschiedliche Aktienarten. Sie unterscheiden sich vor allem nach Stimmrecht, Übertragbarkeit und Unternehmensanteil, die mit der Aktie verbunden sind.
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