Informationen zu Partnerschaft und API-Dokumentation für die App-Entwicklung
Bei e-conomic sind wir überzeugt davon, dass die App Partnerschaften nicht nur für uns und unsere Partner eine wichtige Rolle spielen. Inbesondere für Interessenten und Kunden bedeuten sie eine wertvolle Ergänzung zu unserem Buchhaltungsprogramm.
Wir stellen die API-Schnitstelle und die API-Dokumentation sowohl unseren Kunden, als auch Entwicklern und Anbietern kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus verlangen wir keine Registrierung oder Überprüfung von Apps im Entwicklungsstadium.
Unser Kooperationsmodell:
- Unser App Modell basiert auf einer freiwilligen Partnerschaft innerhalb derer e-conomic die API-Schnittstelle und die Dokumentation bereitstellt. Außerdem stehen unsere Entwickler Ihnen unterstützend zur Seite (entweder im API-Forum, über api@e-conomic.com oder in unserem TechTalk Blog).
- Kein Zahlungsverkehr zwischen e-conomic und den App Partnern. Wir sind überzeugt davon, dass beide Parteien von der Partnerschaft profitieren sollen und dass das gemeinsame übergeordnete Ziel die Zufriedenheit unserer Kunden sein sollte.
- Kunden schließen individuelle Abkommen mit den einzelnen Beteiligten ab, und die Angebote werden getrennt abgerechnet. Zusätzlich wird der Support von jedem Partner separat abgedeckt.
- e-conomic unterhält und updatet die API-Schnittstellen und stellt sicher, dass die Entwicklungen - wenn möglich - in beide Richtungen kompatibel sind.
- Der App Partner ist verantwortlich für die Wartung und den Support für seine Apps.
Wenn Sie eine Integration mit e-conomic über eine App vorgenommen haben, oder eine Integration planen, kontaktieren Sie einfach unser App Team
Wenn wir bei e-conomic der Meinung sind, dass bereits existierende und zukünftige Kunden von Ihrer App Lösung profitieren können, fügen wir Sie gerne unserer App Liste zu.
Dafür muss Ihre App marktreif sein und zuverlässig funktionieren. E-conomic ist nicht verantworlich für Ihr Programm und Ihre e-conomic App. E-conomic wird Ihre App nicht testen.
30 Tage Rücktrittsrecht zum Ausprobieren